Sozialversicherungsrecht

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Jörg Käding

Ihr Ansprechpartner im Sozialversicherungsrecht:
Rechtsanwalt Jörg Käding

Wir vertreten Sie im Antrags,- Widerspruchs- und Klageverfahren oder erstellen im Rahmen einer Beratung Handlungsfahrpläne – insbesondere in folgenden Themenbereichen:

Schwerbehindertenausweis und  Feststellung  des Grades der Behinderung (GdB). Hier  gilt zu  beachten, dass  nur  ein  GdB von  30  oder  40  einen  Gleichstellungsantrag  ermöglicht, um den  Sonderkündigungsschutz oder  behinderungsgerechte  Bedingungen am Arbeitsplatz einfordern  zu können.

Für  eine  abschlagsfreie vorzeitige  Altersrente (2 Jahre  vor  Beginn der Regelaltersrente) und Mehrurlaub  im Arbeitsverhältnis  bedarf es zumindest  eines  GdB von  50.

Ansprüche gegen die gesetzliche Krankenversicherung, Pflegeversicherung bei Ablehnung einer beantragten (medizinischen oder pflegeerforderlichen) Leistung; Ansprüche gegen den Rentenversicherungsträger, z.B. bei abgelehnter Erwerbsminderungsrente;

Ansprüche aus dem SGB III oder SGB II (Arbeitslosengeld I und II) gegen die Agentur für Arbeit/ Jobcenter , insbesondere bei Sperrzeiten, Rückforderungen oder anderen abgelehnten Leistungen.

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