Grindelallee 20 I 20146 Hamburg
TEL 040 633 144 68 I joerg.kaeding@wbk-anwaelte.de
Ihr Ansprechpartner im Sozialversicherungsrecht:
Rechtsanwalt Jörg Käding
Wir vertreten Sie im Antrags,- Widerspruchs- und Klageverfahren oder erstellen im Rahmen einer Beratung Handlungsfahrpläne – insbesondere in folgenden Themenbereichen:
Schwerbehindertenausweis und Feststellung des Grades der Behinderung (GdB). Hier gilt zu beachten, dass nur ein GdB von 30 oder 40 einen Gleichstellungsantrag ermöglicht, um den Sonderkündigungsschutz oder behinderungsgerechte Bedingungen am Arbeitsplatz einfordern zu können.
Für eine abschlagsfreie vorzeitige Altersrente (2 Jahre vor Beginn der Regelaltersrente) und Mehrurlaub im Arbeitsverhältnis bedarf es zumindest eines GdB von 50.
Ansprüche gegen die gesetzliche Krankenversicherung, Pflegeversicherung bei Ablehnung einer beantragten (medizinischen oder pflegeerforderlichen) Leistung; Ansprüche gegen den Rentenversicherungsträger, z.B. bei abgelehnter Erwerbsminderungsrente;
Ansprüche aus dem SGB III oder SGB II (Arbeitslosengeld I und II) gegen die Agentur für Arbeit/ Jobcenter , insbesondere bei Sperrzeiten, Rückforderungen oder anderen abgelehnten Leistungen.